Sozialpädagogische Familienhilfe
Nach § 27 i.V. mit § 31 SGB VIII
- Für Familien, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist
- ohne diese Hilfe kann das Wohl der Kinder nicht gewährleistet sein
- angelegt auf längere Zeit, erfordert die Mitarbeit der Familie
- ausgerichtet auf spezielle Problemlagen und Ressourcen der Familien
- überwiegend im privaten Lebensumfeld der Familien
- kann alleine oder im Tandem umgesetzt werden