Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer, Hilfe für junge Volljährige.
Nach § 27 i.V. mit § 30 SGB VIII.
- Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zwischen 6 und 21 Jahren
- erfordert einen sozialpädagogisch-therapeutischen sowie einen lebenspraktischen Ansatz
- Unterstützung in der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Ziele: Selbstsicherheit erlangen, Orientierung gewinnen und eigenverantwortliches Handeln lernen
- auch die Familie wird beraten, unterstützt und begleitet