Ergänzende sozialpädagogische Leistungen in Modulform
Ergänzende sozialpädagogische Leistungen in Modulform.
Flexible Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII.
- Individuelle Hilfen, die sich am jeweiligen individuellen Bedarf orientieren
- SPFH oder eine andere Hilfeart ist zu umfangreich oder nicht vorstellbar
- passgenaue Hilfe ist nötig, aber der Hilfekatalog KJHG (§§ 28 – 35) ist zu
umfangreich
- einzelne mögliche Module (exemplarisch): Betreuung, betreuter Umgang,
Erziehungscoaching, Freizeitaktivitäten, Beratungsstunden
- auch möglich zur Vorbereitung oder im Nachklang einer anderen Hilfemaßnahme (z.B. SPFH)